Schaden/-Unfallgutachten
Erstellung von Unfallschadengutachten
- Als Mitglied des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V) erstellen wir für Haftpflichtschäden das Schadengutachten zur Regulierung mit der Versicherung.
- Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
Sie haben in diesem Fall die freie Wahl des Sachverständigen!
- In Falle eines Haftpflichtschadens, der die Bagatellschadengrenze übersteigt, trägt die Versicherung des Unfallverursachers folgende Kosten:
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwalt
- Mietwagen
- Reparatur Ihres beschädigten Wagens
Bitte beachten Sie die Pflicht zur Schadenminderung welche sich auf die Vermeidung von unnötigen Kosten bezieht (z.B. Anmietung eines überteuerten Mietwagens)
Sondergutachten
Erstellung von Sondergutachten wie Schlossgutachten, Lampengutachten, Motorgutachten.
Sprechen Sie uns bitte an damit wir Sie beraten können.